Kirchliches Schulamt Mainz
Einsichtnahme in den RU; Fach- und Dienstaufsicht; Personaleinsatz im Religionsunterricht; Vorbereitung der kirchlichen Zustimmung und Bevollmächtigung zur Erteilung von RU; Zusammenarbeit mit Propsteien und Dekanaten z.B. bei Personalfragen und Schulvisitationen; Ansprechpartner für Schulen und Schulaufsicht (ADD); Förderung regionaler Kooperationen zwischen Kirche und Schule.
Das Kirchliche Schulamt Mainz ist zuständig für den evangelischen Religionsunterricht an Schulen im Aufsichtsbereich der ADD für:
- die Stadt Mainz;
- den Landkreis Mainz-Bingen;
- den Landkreis Alzey-Worms;
- den Landkreis Rhein-Lahn;
- den Westerwaldkreis.
Somit ist das Kirchliche Schulamt Mainz für alle Schulen zuständig, die auf dem Kirchengebiet der Ev. Kirche von Hessen und Nassau in Rheinland-Pfalz liegen. Dabei handelt es sich:
- in der Propstei Rheinhessen und Nassauer Land um die Dekanate Alzey, Ingelheim-Oppenheim, Mainz, Wöllstein und Worms-Wonnegau und das Dekanat Nassauer Land
- in der Propstei Nord-Nassau um das Dekanat Westerwald.
Das Kirchliche Schulamt Mainz arbeitet laufend zusammen mit den beiden Außenstellen der Schulaufsicht der ADD in Koblenz und Neustadt sowie der ADD in Trier.
Im Einzelnen nehmen wir folgende Aufgaben wahr:
- Zusammenarbeit mit staatlicher Schulaufsicht und Schulleitungen
- Koordinationsgespräche mit staatlicher Schulaufsicht und den Beauftragten der römisch-katholischen Bistümer für den Religionsunterricht;
- Unterstützung bei der Suche nach Lehr- und Vertretungskräften für den Religionsunterricht;
- Einsichtnahme in den Religionsunterricht;
- Teilnahme an Prüfungen des II. Staatsexamens im Fach ev. Religionslehre.
- Unterstützung von Lehrkräften
- Durchführung von Bevollmächtigungstagungen;
- Mitwirkung bei Bevollmächtigungsgottesdiensten;
- Vorbereitung und Vermittlung kirchlicher Zustimmungen zur Erteilung von Religionsunterricht;
- Beratung über die besonderen Rechte und Pflichten von Religionslehrkräften;
- Beratung über die Stellung des Religionsunterrichts an Schulen.
- Zusammenarbeit mit Propsteien und Dekanaten
- Kooperation in Personalfragen;
- Vorbereitung und Durchführung von Schulvisitationen;
- beratende Mitgliedschaft in den Dekanatskonferenzen und -synoden;
- Förderung regionaler Kooperationen zwischen Kirche und Schulen (Schulbezogene Jugendarbeit).
- Qualitätssicherung von Religionsunterricht
- Vorbereitung und Vermittlung hauptamtlicher Gestellungsverträge für Schulpfarrerinnen und -pfarrer;
- Vorbereitung und Vermittlung von Schulseelsorge-Dienstaufträgen;
- kirchliche Fach- und Dienstaufsicht über hauptamtliche Schulpfarrerinnen und -pfarrer;
- Verantwortung für die einjährige Professionalisierung neu eingestellter Schulpfarrerinnen und -pfarrer;
- Einsatz von Gemeindepfarrerinnen und -pfarrern im Religionsunterricht;
- Entscheidung über die Anträge auf Entpflichtung und Umverteilung von Religionsstunden;
- qualifizierte Stellungnahme zum religionspädagogischen Aufgabenfeld im Verfahren zur Ernennung zur Pfarrerin/zum Pfarrer auf Lebenszeit.
Im Zuständigkeitsbereich des Kirchlichen Schulamtes Mainz:
- liegen ca. 350 Schulen;
- arbeiten 42 hauptamtliche Schulpfarrerinnen und -pfarrer vor allem an Gymnasien, Berufsbildenden Schulen und Integrierten Gesamtschulen;
- erteilen ca. 240 Gemeindepfarrerinnen und -pfarrer, je nach Dienstauftrag, in der Regel 4 Wochenstunden Religionsunterricht;
- sind ca. 1200 Lehrkräfte im Religionsunterricht eingesetzt.